Ist ein Ersttermin (Beratung) immer erforderlich?
Ja.
Das Beratungsgespräch war schon immer aus rechtlicher Sicht unerlässlich. Jedoch spätestens seit Inkrafttreten der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) darf auf die Beratung nicht mehr verzichtet werden. Auch dann nicht, wenn die Kunden bereits in einer anderen Praxis behandelt wurden.
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