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Elektroepilationswissen_3

Ist ein Ersttermin (Beratung) immer erforderlich?

Ja.

Das Beratungsgespräch war schon immer aus rechtlicher Sicht unerlässlich. Jedoch spätestens seit Inkrafttreten der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) darf auf die Beratung nicht mehr verzichtet werden. Auch dann nicht, wenn die Kunden bereits in einer anderen Praxis behandelt wurden.

Kann die Elektroepilation auch im Sommer durchgeführt werden?

Die Elektroepilation kann grundsätzlich ganzjährig durchgeführt werden. Da die Behandlungen individuell geplant werden und keinen zeitlich fixierten Abständen unterliegen, werden auch keine Urlaubspläne durchkreuzt.

Sie sollten lediglich die ersten Tage nach der Elektroepilation und bis zur vollständigen Abheilung einen angepassten Lichtschutzfaktor beim Aufenthalt in der Sonne verwenden und zu langes Sonnenbaden vermeiden. Das gilt natürlich auch für den Besuch im Sonnenstudio und für die Benutzung von Heimsolarien.

Können die Haare zwischen den Behandlungen entfernt werden?

Behaarung im Gesicht und am Hals kann bei längeren Behandlungsabständen gekürzt werden. Sollten kürzere Behandlungsabstände erforderlich sein, ist es nicht nötig die Haare zu kürzen.

Bei Körperbehaarung gilt „Je länger die Haare nicht mehr entfernt wurden, umso besser!“. Spätestens mit Beginn der Behandlung ist keine andere Haarentfernungsmethode mehr notwendig.

Lesen Sie hier weiter für mehr Informationen: So bereiten Sie sich optimal auf die Elektroepilation vor